2G-Regel für Seilbahnen und Skilifte
Beauftragter für Bürokratieabbau will Zukunft der bayerischen Skigebiete sichern
02.12.2021
Auf Einladung des Bürokratieabbaubeauftragten Walter Nussel fand an der Talstation der Zugspitzbahn in Grainau der Praxis-Check „Seilbahnen“ statt. An dem Vor-Ort-Termin nahmen Elisabeth Koch, 1. Bürgermeisterin Markt Garmisch-Partenkirchen, Anton Speer, Landrat von Garmisch-Partenkirchen, Seilbahnbetreiber sowie Vertreter der Ministerien und der Regierung von Oberbayern teil.
Ziel des Praxis-Checks war für Walter Nussel, die aktuelle Situation beim Seilbahnbetrieb aus erster Hand zu erfahren und mit den Betroffenen und Verantwortlichen zu diskutieren, welche Corona-Regelungen in der Praxis umgesetzt werden können und wirtschaftlich tragbar sind. Angesprochen wurden u.a. 2G versus 2G-plus-Regel, Kapazitätsbeschränkung von 25 %, Maskenpflicht, Kontrollen und wirtschaftliche Konsequenzen.
Tenor seitens der Betroffenen war, dass sich 2G-plus beim Skibetrieb nicht mit 3G im öffentlichen Nahverkehr und 2G in Berghütten und -restaurants vereinbaren lässt. Die Verweildauer in Seilbahnen bzw. Skiliften ist zudem unverhältnismäßig kürzer als bei einer Fahrt mit dem ÖNV ins Skigebiet. Darüber hinaus ergibt sich durch die 2G-plus-Regel das Problem, dass Skigäste zunehmend nach Österreich abwandern, da dort der Skibetrieb mit 2G umgesetzt wird. Der Seilbahnbetrieb ist mit 2G-plus wirtschaftlich nicht zu betreiben.
Die Seilbahnbetreiber befürworten daher die 2G-Regel, die ohne weitere Kosten umsetzbar ist und verbunden mit der Maskenpflicht von den Skigästen problemlos angenommen wird. Die Anstellbereiche wurden entsprechend optimiert. Für die Kontrolle der 2G-Regel im Skibetrieb gibt es bereits eine elektronische Lösung beim Passieren der Schranke zu den Seilbahnen- und Skiliften.

