Spannungsfeld Wiederherstellungsverordnung
12.09.2025

Am 18. August 2024 trat die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (EU) 2024/1991 in Kraft. Sie ist Baustein des europäischen Green Deals und der EU-Biodiversitätsstrategie 2030. Die Verordnung verpflichtet die Mitgliedsstaaten, Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur festzulegen und umzusetzen, um Lebensräume, Artenhabitate und Ökosysteme zu verbessern.
So sollen bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der Mitgliedstaaten und bis 2050 auf 90 Prozent der Flächen mit Natura 2000-Lebensräumen Wiederherstellungsmaßnahmen ergriffen werden. Ist ein guter Zustand einmal erreicht, darf er sich nicht mehr wesentlich verschlechtern.
Wiederherstellungsverordnung: ohne Praxisbezug, ohne gesicherten Finanzrahmen
Die Verordnung verfolgt damit wichtige und unterstützenswerte Ziele. In den Augen des Beauftragten für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung, Walter Nussel, MdL ist sie jedoch „gut gemeint, aber schlecht gemacht!“ – denn sie wurde ohne Einbindung der Praxis erarbeitet und die substanzielle Mitfinanzierung der EU ist nicht gesichert.
Schon auf EU-Ebene wurde die Verordnung nur mit geringer Mehrheit und äußerst umstritten verabschiedet. Für die betroffenen Ministerien bringt die Umsetzung der Vorgaben eine Vielzahl offener Fragen, neue Berichts- und Monitoringpflichten und die Schlussfolgerung mit sich, die Ziele nicht erfüllen zu können.
EU-Praxis-Check in Augsburg: EU-Kommission hört zu
Anlass genug für Nussel aktiv zu werden. Im Schulterschluss mit Michael Hager, Kabinettchef des EU-Kommissars für Wirtschaftlichkeit und Produktivität Valdis Dombrovskis, lud der Beauftragte für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung zum EU-Praxis-Check in die IHK Schwaben ein.
Gemeinsam mit Vertretern Bundes- und Landesministerien ging es Nussel vor allem um eines: den teilnehmenden Vertretern der EU-Kommission inhaltliche und praktische Defizite der Verordnung aufzuzeigen, praktische Probleme bei der Umsetzung sichtbar zu machen und konkrete Verbesserungsvorschläge zu präsentieren.
Ziele, Zielkonflikte und Zeitvorgaben müssen entschärft werden
Finanzierungslücken, nicht leistbare Zeitvorgaben, steigende Kosten beim Wohnungsbau, hohe Bürokratielasten und nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht realisierbare Zielvorgaben etwa beim Humusaufbau oder beim Moorbodenschutz – die Liste der Kritik ist lang. Zudem bestehen erhebliche Zielkonflikte mit dem Vorgaben der EU im Bereich der GAP, der Wasserrahmenrichtlinie, des Naturschutz- und Klimarechts.
Wichtig ist allen Teilnehmern das klare Bekenntnis zum Klimaschutz und zur Biodiversität. Aber Maßnahmen seien nur dann hilfreich, wenn sie auch realistisch und praktisch umsetzbar sind. Sonst seien die auf dem Papier gesteckten Ziele weder dem Naturschutz, noch der Demokratie dienlich.
Grundlegende Überarbeitung gefordert
Mit den Omnibus-Verfahren zeigt die EU-Kommission ihren Willen, von geschaffenen Vorgaben zu entlasten und eigene Entscheidungen zu korrigieren. „Eine grundlegende Überarbeitung ist auch bei der EU-Wiederherstellungsverordnung dringend notwendig“, so Nussel. „Deutschland und insbesondere Bayern ergreifen bereits eine Vielzahl effizienter Maßnahmen für den Klimaschutz, den kooperativen Naturschutz und die Biodiversität. Diese werden in der Verordnung weder berücksichtigt noch honoriert. Die strengen Maßgaben bestrafen vielmehr die intaktesten Ökosysteme. Diese konterkarierende Richtung gilt es zu korrigieren!“.
Der Beauftragte wird die Ergebnisse des EU-Praxis-Checks an die EU-Kommission übermitteln. Darüber hinaus werden die Erkenntnisse in die nationale Umsetzung sowie weitere Beratungen auf EU-Ebene einfließen. Seine Unterstützung hierfür hat auch Kabinettchef Hager zugesagt.