Brandschutz mit Praxis-Bezug
05.10.2025

In den letzten Jahren sind die Vorschriften zum Brandschutz in den verschiedenen Bereichen immer weiter gewachsen – im Baurecht, im Arbeitsstättenrecht, durch technische Bauvorschriften oder Vollzugsbekanntmachungen zu gesetzlichen Vorschriften. Das hat Bauvorhaben verzögert und verteuert, die Feuerwehren zusätzlich belastet, die Kontrollen durch die Kommunen ausgeweitet – und unnötige Bürokratie geschaffen. Deshalb hat MdL Walter Nussel, der Beauftragte für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung, die Arbeitsgruppe Brandschutz ins Leben gerufen.
Beauftragter initiiert Arbeitsgruppe Brandschutz
Gemeinsam mit der Branddirektion München, dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz, dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales sowie der Staatskanzlei hat Nussel viele Ansatzpunkte für Bürokratieabbau und Vereinfachungen im Brandschutz gesammelt. Mit dem Ziel: überzogene Standards im Brandschutz abzubauen – ohne die Sicherheit zu gefährden.
Wichtiger Beitrag für Fünftes Modernisierungsgesetz
Die AG Brandschutz hat einen Vorschlag für das kommende Fünfte Modernisierungsgesetz Bayern erarbeitet. Darin sind Änderungen in der BayBO zum Bestandsschutz für ältere Gebäude, Anpassungen bei Mittelgaragen (durch Änderungen in der BayBO und der GaStellV), Änderungen in der Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung (SPrüfV) sowie Streichungen von Pflichten in der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) enthalten. Außerdem gibt es Anpassungen im Gesetz über die Errichtung und den Betrieb integrierter Leitstellen (ILSG), um Fehlalarme der Feuerwehr zu reduzieren.
Praxisnaher Ansatz
Wichtig war Nussel hierbei – dem Gedanken des von ihm eingeführten Praxis-Checks folgend –, alle betroffenen Verbände und Institutionen frühzeitig vor dem Gesetzgebungsverfahren einzubinden. So konnten die geplanten Änderungen direkt mit denen diskutiert werden, die in der Praxis mit den neuen Regelungen arbeiten müssen – ohne den üblichen Zeitdruck.
Von der AG in die Umsetzung
Ein Teil der Maßnahmen wurde direkt durch die AG Brandschutz angestoßen – etwa durch Übernahme in andere Gesetzgebungsverfahren, die schneller umgesetzt werden können, oder durch Aktualisierungen von Verwaltungsvorschriften. Dazu gehören u.a. Änderungen in der Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz, Anpassung der Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB) und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2 und A2.3).
Erfolge durch Initiative und Zusammenarbeit
Dank des Engagements des Beauftragten für Bürokratieabbau und der konstruktiven Mitarbeit aller Beteiligten hat die AG Brandschutz zahlreiche Erleichterungen auf den Weg gebracht. Diese werden in Bayern zu spürbaren Vereinfachungen und Einsparungen im Brandschutz führen.