EU-Praxis-Check Vergaberecht: Bayern bringt Reformimpulse ein
12.06.2026
Wie kann das europäische Vergaberecht einfacher und flexibler werden? Mit dieser Frage beschäftigte sich der EU-Praxis-Check zur Reform des EU-Vergaberechts in München, zu dem der Beauftragte für Bürokratieabbau, Walter Nussel, MdL, eingeladen hatte.
Im Mittelpunkt standen die Erfahrungen aus Verwaltung, Kommunen und Wirtschaft. Die Teilnehmenden berichteten aus ihrer täglichen Arbeit mit dem Vergaberecht und zeigten auf, wo unnötige Hürden entstehen, welche Vorgaben besonders viel Aufwand verursachen und welche Regeln klarer und besser umsetzbar werden müssen.
Auf dieser Grundlage sammelten die Beteiligten konkrete Reformvorschläge für die anstehende Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinien. Das gemeinsame Ziel ist ein Vergaberecht, das einfacher, klarer und praxistauglicher wird und Verwaltungen wie Unternehmen im Alltag spürbar entlastet.
„Wir müssen vom konkreten Vollzug her denken, nicht vom Schreibtisch aus. Entscheidend ist, was in der Praxis funktioniert“, betonte Walter Nussel, MdL.
Austausch mit EU-Kommission, Verwaltung, Kommunen und Wirtschaft
Der Praxis-Check brachte ein breites Spektrum relevanter Akteure zusammen: Vertreter der Europäischen Kommission, der Bundesministerien, der bayerischen Staatsministerien, der Wirtschaft sowie der kommunalen Spitzenverbände. Damit waren genau die Perspektiven vertreten, die für eine praxistaugliche Reform des europäischen Vergaberechts entscheidend sind.
Bereits die Impulsvorträge zeigten, welche zentrale Rolle ein funktionierendes Vergaberecht für Investitionen, Wettbewerbsfähigkeit und eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung hat. Zugleich wurde klar, dass bürokratische Vorgaben kein Selbstzweck sein dürfen. Sie müssen sich daran messen lassen, ob sie in der praktischen Anwendung handhabbar sind.
Die Europäische Kommission würdigte den Praxis-Check ausdrücklich als beispielhaftes Format mit Vorreiterrolle, um reale Erfahrungen frühzeitig in Reformprozesse einzubinden.
Reformbedarf aus Sicht der Praxis: Komplexität reduzieren, Verfahren vereinfachen
In den Impulsen und im anschließenden Austausch zeigte sich, dass das bestehende EU‑Vergaberecht in vielen Bereichen mit erheblichem administrativem Aufwand verbunden ist. Komplexe Verfahren, umfangreiche Nachweispflichten und unterschiedliche Auslegungen erschweren die Anwendung und binden Ressourcen, die an anderer Stelle dringend gebraucht werden.
Aus Sicht der Praxis sollte das Vergaberecht deshalb wieder stärker auf seine Kernaufgaben ausgerichtet werden. Es soll Investitionen ermöglichen, Wettbewerb sichern und Belastungen auf das notwendige Maß begrenzen.
Schwellenwerte als zentraler Reformhebel
Ein besonderer Fokus lag auf den EU‑Schwellenwerten. Durch den inflationsbedingten Realwertverlust der vergangenen Jahre unterliegen heute deutlich mehr Vergabeverfahren den europäischen Vorgaben als ursprünglich vorgesehen. Für Verwaltungen und Unternehmen bedeutet das zusätzlichen Aufwand.
Gleichzeitig wies die Europäische Kommission darauf hin, dass eine Anpassung der Schwellenwerte nicht allein auf EU‑Ebene erfolgen kann, sondern nur im Zusammenspiel mit internationalen Vereinbarungen – insbesondere im Rahmen der Welthandelsorganisation – möglich ist.
Um hier Fortschritte zu erreichen, braucht es ein abgestimmtes Vorgehen mit anderen Mitgliedstaaten. Bayern will die im Praxis-Check gewonnenen Erkenntnisse daher gezielt in die weiteren Gespräche auf europäischer und internationaler Ebene einbringen.
Strategische Ziele im Vergaberecht: Augenmaß statt Überfrachtung
Auch die zunehmende Einbindung politischer Zielsetzungen im Vergaberecht war Gegenstand des Austauschs. Dazu gehören u.a. Vorgaben in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Nachhaltigkeit.
Mehrere Teilnehmer sprachen sich dafür aus, bestehende Spielräume beizubehalten, jedoch keine weiteren verpflichtenden Kriterien einzuführen. Zusätzliche Vorgaben führen in der praktischen Anwendung häufig zu mehr Prüf- und Dokumentationsaufwand, längeren Verfahren und größerer Komplexität.
Die Diskussion machte deutlich, dass eine Balance gefunden werden muss zwischen politischen Zielsetzungen und einer praxistauglichen Umsetzung.
Kommunale Zusammenarbeit und Inhouse-Vergaben vereinfachen
Besonderen Reformbedarf sahen die Beteiligten auch bei der Zusammenarbeit öffentlicher Stellen und bei sogenannten Inhouse‑Vergaben. Die bestehenden Regelungen werden vielfach als komplex und rechtlich unsicher wahrgenommen.
Aus kommunaler Sicht sollten Kooperationen zwischen öffentlichen Stellen erleichtert werden. Zudem braucht es klarere und verständlichere rechtliche Anforderungen, damit bestehende Unsicherheiten abgebaut werden können. Gerade in föderalen Strukturen wie Deutschland führen die aktuellen Vorgaben teilweise zu erheblichem Mehraufwand.
Mittelstand im Blick: Zugang erleichtern, Wettbewerb sichern
Ein besonderes Anliegen war die stärkere Einbindung kleiner und mittlerer Unternehmen. Für viele Unternehmen sind bürokratische Hürden, komplexe Verfahren und umfangreiche Nachweispflichten weiterhin ein erhebliches Zugangshindernis.
Damit mehr KMU und Start-ups an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen können, braucht es gezielte Erleichterungen. Dazu gehören angemessene Eignungskriterien, weniger aufwendige Nachweise und einfachere Verfahren. So lässt sich der Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern und zugleich der Wettbewerb stärken.
Digitalisierung gezielt einsetzen
Auch die Digitalisierung des Vergabewesens kann einen wichtigen Beitrag zu effizienteren Verfahren leisten. Sie führt jedoch nur dann zu echter Entlastung, wenn die zugrunde liegenden Abläufe zuvor vereinfacht werden.
Werden komplizierte Verfahren lediglich digital abgebildet oder kommen zusätzliche Meldepflichten hinzu, entstehen neue Belastungen. Deshalb sollte der Grundsatz lauten, zuerst die Verfahren zu vereinfachen und digitale Lösungen anschließend gezielt einzusetzen.
Fazit: Praxistauglichkeit als zentraler Maßstab für Reformen
Der EU-Praxis-Check hat gezeigt, wie wichtig der Blick aus dem Vollzug für eine wirksame Reform des Vergaberechts ist. Regeln werden nur dann akzeptiert und erfolgreich angewendet, wenn sie im Alltag funktionieren.
Die in München erarbeiteten Ergebnisse sollen nun in den weiteren Reformprozess einfließen. Sie werden insbesondere gegenüber der Europäischen Kommission, auf europäischer politischer Ebene und im Austausch mit anderen Mitgliedstaaten eingebracht.
Damit leistet Bayern einen konkreten Beitrag zu einer praxisnahen Weiterentwicklung des EU‑Vergaberechts. Ziel ist ein Rechtsrahmen, der Verfahren einfacher macht, Verwaltung und Wirtschaft entlastet und öffentliche Investitionen erleichtert.

