Logo: Beauftragter für Bürokratieabbau Bayern
Logo Bayerrische Staatsregierung
Home
-
Service-

Lebensmittelkennzeichnung

Lebensmittelkennzeichnung

Stand: 03.06.2026

Zahlreiche Pflichtangaben gehören auch bei Produkten von Direktvermarktern aufs Etikett. Bild: © Yvonne Weis/AdobeStock
  • auf einem Schild auf dem Lebensmittel oder in der Nähe des Lebensmittels,
  • auf Speise- und Getränkekarten oder in Preisverzeichnissen
  • durch einen Aushang in der Verkaufsstätte oder
  • durch sonstige schriftliche oder vom Lebensmittelunternehmer bereitgestellte elektronische Informationsangebote, sofern die Angaben für Endverbraucher und Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung unmittelbar und leicht zugänglich sind.

Die Angaben sind so bereitzustellen, dass der Endverbraucher oder der Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung vor Kaufabschluss und vor Übergabe des Lebensmittels von ihnen Kenntnis nehmen kann.