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Eichpflicht ab dem 1. Januar 2023 – Ablauf der Übergangsfrist für Milchabgabeautomaten

Hinweis der Zentralen Informationsstelle Direktvermarktung

Die Zentrale Informationsstelle für Anfragen zu gesetzlichen Verpflichtungen von Direktvermarktern wurde am 1. Oktober 2022 eingerichtet. Angebunden an die Geschäftsstelle des Beauftragten für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung, MdL Walter Nussel, ist die Überprüfung der gesetzlichen Vorgaben auf mögliche Vereinfachungen eine der Hauptaufgaben. Projektleiterin Kristina Hofmann, Referentin der Geschäftsstelle, informiert zum Ablauf der Übergangsfrist bei Milchautomaten.

Alle Milchabgabeautomaten unterliegen ab dem 1. Januar 2023 den bundesrechtlichen Regelungen des Mess- und Eichrechts. Dann ist die fünfjährige Übergangsfrist abgelaufen, die der Bund eingeräumt hatte.

Als Folge davon müssen Milchabgabeautomaten geeicht sowie mit einem Belegdrucker ausgestattet sein. Dafür müssen die Automaten möglicherweise nachgerüstet werden, da ein dauerhafter Nachweis nach dem aktuellen technischen Stand bislang nur mit einem Belegdrucker möglich ist.

Die Nachweispflicht mit einem Belegdrucker beruht auf der bundesrechtlichen Mess- und Eichverordnung (Anlage 2 Nr. 10 MessEV), die inhaltlich unverändert von der europäischen Messgeräterichtlinie 2014/32/EU (Anhang I Nr. 11.2. MID) übernommen wurde. Aufgrund der 1:1-Umsetzung in nationales Recht besteht kein Spielraum für Abweichungen auf Bundes- und Landesebene.

Ausgenommen sind lediglich Milchabgabeautomaten, bei denen je Geschäftsvorgang ein Betrag von derzeit 5,32 Euro und der Jahresumsatz von derzeit 2.129,16 Euro nicht überschritten wird. Diese Ausnahmeregelung geht auf Bundesrecht zurück (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 MessEV). Die Beträge können seitens des Bundes alle drei Jahre entsprechend der Preisentwicklung angepasst werden. Die Bekanntgabe erfolgt im Bundesanzeiger (nächste Evaluierung im Jahre 2024).

Die zugrundeliegende EU-Richtlinie soll nächstes Jahr evaluiert werden. Eine den Anliegen der Direktvermarkter entsprechende Änderung wird weiterverfolgt.

Hinweisblatt Milchabgabeautomaten Nov 2022

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