Aufgrund unzureichender Bundesmittel konnten in Bayern seit Oktober 2021 keine Anträge auf Kinderwunschförderung mehr bewilligt werden. Zusätzliche Bundesmittel für neue Bewilligungen stehen voraussichtlich erst im Sommer 2022 zur Verfügung.
Der Beauftragte für Bürokratieabbau MdL Walter Nussel hat sich in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat dafür eingesetzt, dass diese Finanzierungslücke durch Zustimmungen zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn überbrückt werden.
Damit können Paare in Bayern wieder mit der Kinderwunschbehandlung starten, ohne später Nachteile bei der Auszahlung der Förderung zu bekommen. Für 2023 ist eine Umstellung der Fördersystematik angedacht, um die Schwächen der Bundesförderung landesseitig abzufedern. „Paare mit Kinderwunsch dürfen nicht zusätzlich zur emotionalen und finanziellen Belastung noch bürokratische Hürden bewältigen müssen.“, so Nussel.
Gefördert werden verheiratete und nicht verheiratete Paare mit einem gemeinsamen Hauptwohnsitz in Bayern bei der ersten bis vierten Behandlung der In-Vitro-Fertilisation (IVF) sowie der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Der Zuschuss beträgt bei der ersten bis dritten Behandlung bis zu 800 Euro (IVF) bzw. 900 Euro (ICSI) und bei der vierten Behandlung bis zu 1.600 Euro (IVF) bzw. 1.800 Euro. Bund und Freistaat Bayern übernehmen jeweils die Hälfte.
Mehr Informationen zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen sowie den Online-Antrag gibt es auf der Seite des Zentrum Bayern Familie und Soziales.