Nachhaltigkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigen
Zum dritten Runden Tisch Vergaberecht fanden sich auf Einladung des Beauftragten für Bürokratieabbau MdL Walter Nussel Vertreter aus dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB), dem Staatsministerium für Wirtschaft und Energie (StMWi), dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH), der Ingenieurkammer und anderer Interessenverbände sowie der Bayerische Normenkontrollrat ein.
Die Beteiligten diskutierten insbesondere die geplante Streichung des § 3 Abs.7 S.2 VgV und mögliche Kompensationsmaßnahmen, die Zuschlagskriterien zur Nachhaltigkeit sowie den Bekanntmachungsservice für Vergaben (BKMS).
Gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium erarbeiten das StMB und das StMWi bereits Möglichkeiten, die Flut an VgV-Verfahren, die durch die Streichung des § 3 Abs.7 S.2 VgV zu erwarten ist, zu kompensieren. MdL Walter Nussel wird sich diesbezüglich mit einem Anschreiben an das Bundeswirtschaftsministerium wenden.
Bayernweit wurden bereits die ersten Vergabeverfahren mit den Zuschlagskriterien Nachhaltigkeit durchgeführt und weitere Verfahren werden sukzessive folgen. Die Evaluierung der Richtlinien zu 2270.StB ist für Ende 2023 avisiert und soll aufzeigen, inwieweit die Nachhaltigkeitskriterien sinnvoll eingesetzt und vergeben werden. Grundgedanke der Zuschlagskriterien zur Nachhaltigkeit ist, Firmen, die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, einen Bonus zukommen zu lassen, ohne gleichzeitig Firmen von der Vergabe auszuschließen, die im Bereich der Nachhaltigkeit noch nicht ausreichend aufgestellt sind.
Bekanntmachungen oberschwelliger Vergaben öffentlicher Auftraggeber aus Bund, Ländern und Kommunen erscheinen im Bekanntmachungsservice für Vergaben (BKMS), der Interessierte auf die entsprechende Vergabeplattform weiterleitet. Potenziellen Bietern soll somit eine zentrale und länderübergreifende Recherche über existente Vergaben ermöglicht werden.
Gemeinsames Ziel ist es, das Vergaberecht anwenderfreundlicher zu gestalten, ohne dabei die Vorgaben eines fairen Wettbewerbs und den Schutz des Mittelstands zu vernachlässigen. Die vom Beauftragten für Bürokratieabbau initiierten Runden Tische Vergaberecht bringen alle Beteiligten auf den aktuellen Sachstand und fördern den behördenübergreifenden Austausch. Darüber hinaus können Themen auf Bundesebene und EU-Ebene fokussiert und produktive Ergebnisse erzielt werden.
„Mit dem Runden Tisch Vergaberecht möchte ich die Zusammenarbeit von Kammern, Verbänden und Staatsregierung intensivieren und fördern. Nur wenn alle Verantwortlichen an einem Strang ziehen, können wir die Vergabe nachhaltiger und unbürokratischer gestalten“, so das Fazit von MdL Walter Nussel.
