Mit deutlichen Worten wendet sich der Beauftragte für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung gegen die jüngste Forderung des Bund Naturschutz, landesweit verpflichtende kommunale Baumschutzverordnungen zu erlassen.
„Nicht auch noch eine Baum-Bürokratie!“ sagte Walter Nussel in München. Der Verband hatte kürzlich öffentlich gefordert, der Freistaat solle den Kommunen zwingend vorschreiben, entsprechende Baumschutzverordnungen zu erlassen. Durch eine solche Verordnung besteht die Möglichkeit, bestimmte Bäume und Sträucher dauerhaft unter Schutz zu stellen. Bäume, die in den Schutzbereich fallen, dürfen nicht gefällt oder verändert werden; außer es handelt sich um fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen.
Der gelernte Forstwirt Nussel sieht darin – anders als der Bund Naturschutz – keinen Mehrwert, sondern vor allem einen immensen Anstieg der Bürokratie und damit verbunden auch finanziellen Aufwand. Er vertraut vielmehr der Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und deren gewählte Vertreter. Kein Bürgermeister ordnet sinnlose Baumfällaktionen an. Die vom Bund Naturschutz als Begründung für dessen Forderung nach verpflichtenden Baumschutzverordnungen angeführte Hochrechnung von „bis zu 300.000 gefällten Bäumen in Bayerns Großstädten“ müsse insofern hinterfragt werden.
Nussel bezweifelt nicht, dass es immer wieder Baumfällungen in größerer Zahl gibt, die jedoch nachgepflanzt werden. Viele Fällungen haben ihre Ursache meist darin, dass die betroffenen Bäume alt und von Krankheiten befallen sind. Sie sind nicht mehr standsicher und stellen eine Gefahr für die Bevölkerung dar. Deshalb seien die Kommunen gefordert, beherzt zu handeln, denn es gehe um die Sicherheit im öffentlichen Raum.
Nussel gibt zu bedenken, dass es zudem nicht wenige Fälle gebe, in denen die geplante Einführung einer Baumschutzverordnung dazu geführt habe, dass Bäume quasi präventiv gefällt wurden, die anderenfalls stehen geblieben wären. Auch muss bei einer zwingenden Baumschutzverordnung das Thema Verkehrssicherungspflicht neu überdacht werden. Es könne nicht angehen, dass diese per Verordnung alleine dem Eigentümer auferlegt werde.
Im Hinblick auf den Klimawandel werden bereits städteplanerische Maßnahmen ergriffen, um durch Schaffung von grünen Zonen Luftverbesserung und Wasserbindung zu erreichen. Dazu müssen Millionen von Sträuchern und Bäumen gepflanzt werden. Dies stellt zukünftig eine große Herausforderung an bayerische Kommunen dar. Eine zwingende Baumschutzverordnung – wie vom Bund Naturschutz gefordert – konterkariert laut Nussel dieses Vorhaben und lässt nicht Bäume, sondern den Paragraphen-Dschungel wachsen.