Kritik an Auftragswertermittlung bei Planungsleistungen
Beauftragter für Bürokratieabbau fordert Anhebung der Schwellenwerte für Bauleistungen
13.09.2022

Im Juli hatte der Beauftragte für Bürokratieabbau Walter Nussel zum ersten Runden Tisch Vergaberecht nach München eingeladen, um über die Herausforderungen des Vergaberechts zu diskutieren.
Im September fand nun der zweite Runde Tisch Vergaberecht statt – diesmal mit Vertretern der Bundes- und EU-Ebene. Inhalt der Gesprächsrunde war, Ansatzpunkte zu erarbeiten, um das Vergaberecht einfacher und anwenderfreundlicher zu gestalten, ohne den fairen Wettbewerb zu unterbinden und den Mittelstand zu gefährden.
Die Komplexität und Vielschichtigkeit der Thematik zeigte sich auch in dieser Runde wieder deutlich.
Noch immer besteht Unklarheit, wie es mit der Regelung des § 3 Abs.7 S.2 VgV weitergeht. Einer ersatzlosen Streichung der Norm sehen alle Teilnahme mit großer Sorge entgegen. Künftig wären dann alle Auftragswerte bei Vergabeverfahren für Planungsleistungen zu addieren. Die Folge: Ein deutlicher Anstieg der Anzahl europaweiter Ausschreibungen und ein Mehraufwand für Vollzugsbehörden und Bieter. Die Frage, die alle umtreibt: Wie soll das geleistet werden?
Als massiver Bremsklotz erweisen sich die Vorgaben des Vergaberechts vor allem für den sozialen Wohnungsbau. Die zu erwartende Entwicklung laufe den politischen Zielen und gesellschaftlichen Erfordernissen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, entgegen. Mehr Flexibilität bei der Wahl des Vergabeverfahrens – so der Wunsch der Wohnungsbaugesellschaften.
Einig waren sich alle Teilnehmer, dass es einer deutlichen Anhebung der Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungen bedarf. Eine immer größere Schere ergebe sich zwischen den Schwellenwerten für Bauleistungen und denen für Planungsleistungen. Ein Gefüge, dass schon in sich nicht mehr stimmig sei. Eine unbürokratische und schnelle Anpassung ist leider nicht in Sicht. Das WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, das sogenannte „Government Procurement Agreement“, kurz „GPA“ – ein bindendes völkerrechtliches Abkommen – bedingt entsprechend schwierige Abstimmungsprozesse.
Auch wenn dieser Umstand zunächst ernüchternd sein mag, formuliert der Beauftragte für Bürokratieabbau Walter Nussel eine klare Forderung: Die Anhebung des Schwellenwert für Planungsleistungen auf 1. Million €.