Leitfaden Feuerbeschau – Klarheit für Kommunen, Sicherheit für Bürger
Beauftragter für Bürokratieabbau schafft Praxisbezug beim Brandschutz
14.05.2025

Wenn es um Bürokratieabbau geht, fällt ein Thema besonders häufig: der Brandschutz. Bürger wie Unternehmen beklagen immer wieder komplizierte Vorschriften, unklare Zuständigkeiten und hohe Folgekosten. Genau hier setzt der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für Bürokratieabbau Walter Nussel, MdL an.
Bereits 2019 hat Nussel den Runden Tisch Brandschutz ins Leben gerufen – mit dem Ziel, bürokratische Hürden beim Brandschutz aufzuzeigen und praxistaugliche Lösungen zu erarbeiten. Ein zentraler Punkt dabei: die Feuerbeschau – also die regelmäßige Überprüfung bestimmter Gebäude auf Brandgefahren.
Gerade im Umgang mit Bestandsgebäuden herrschte lange Zeit Unsicherheit. Bestandsschutz wurde häufig nicht berücksichtigt, stattdessen wurden Anforderungen wie bei Neubauten angelegt – mit erheblichen finanziellen Folgen für Eigentümer und Kommunen.
Leitfaden mit Praxisbezug
Um dem entgegenzuwirken, wurde gemeinsam mit dem leitenden Branddirektor der Stadt München, Peter Bachmeier, ein umfassender Leitfaden zur Feuerbeschau erarbeitet. Der erste Entwurf entstand Ende 2023 und wurde im Laufe des Jahres 2024 kontinuierlich überarbeitet. Anfang 2025 wurde der Leitfaden gemeinsam mit dem Bayerischen Innenministerium, dem Bauministerium sowie dem Beauftragten für Bürokratieabbau fachlich abgestimmt.
Leitfaden definiert Zuständigkeiten
Der Leitfaden Feuerbeschau zum Umgang mit Bestandsbauten macht Schluss mit Missverständnissen und stellt klar:
- Was wird bei der Feuerbeschau geprüft – und was nicht?
- Wer ist verantwortlich – und wer nicht?
- Wie ist mit dem Bestandsschutz umzugehen und wann sind keine neuen Maßnahmen erforderlich?
Wichtig ist die klare Abgrenzung: Die Feuerbeschau ist keine bauaufsichtliche Prüfung, sondern dient der Gefahrenvermeidung in bestehenden Gebäuden mit erhöhtem Risiko. Und: die Feuerbeschau ersetzt nicht den Brandschutznachweis bei Neubauten oder größeren Umbaumaßnahmen.
Wenn aus Unsicherheit Brandschutznachweise beauftragt werden, obwohl nur eine Feuerbeschau nötig ist, entstehen oft teure Folgepflichten und nicht selten Frust. Der neue Leitfaden hilft, diese Kosten zu vermeiden. Er bringt Rechtssicherheit für Kommunen, Klarheit für Ausführende und Entlastung für Eigentümer.
Inhalte des Leitfadens
Der Leitfaden richtet sich an Gemeinden (insb. Ordnungsämter und Feuerwehren), private Prüfdienstleister und Ausbildungsstätten (Feuerwehrschulen, Verwaltungsschulen etc.) mit dem Ziel, überall in Bayern eine einheitliche Anwendungspraxis zu schaffen – verständlich, verhältnismäßig und effizient.
Der Leitfaden beinhaltet:
- eine klare Beschreibung von Zweck und Umfang der Feuerbeschau,
- eine Unterscheidung zur bauaufsichtlichen Prüfung,
- eine Checkliste für die Praxis (Anhang 4),
- Vorschläge für Prüffristen (Anhänge 2 und 3) und
- die vollständige Verordnung über die Feuerbeschau (Anhang 1).
„Wir müssen pragmatisch bleiben: Die Feuerwehr schaut bei der Feuerbeschau nicht, ob ein altes Gebäude plötzlich wie ein Neubau aussehen muss – sondern ob es sicher ist. Der Leitfaden Feuerbeschau zum Umgang mit Bestandsbauten ist für Kommunen eine wichtige und wertvolle Orientierungshilfe“, so Nussel.