Höhere EU-Schwellenwerte für Planungsleistungen
Beauftragter für Bürokratieabbau unterstützt Bundesrats-Entschließungsantrag
10.02.2023
Die Bayerische Staatsregierung hat im Bundesrat erfolgreich einen Entschließungsantrag zur marktpreisgerechten Anhebung der Schwellenwerte sowie zur Schaffung eines eigenen, höheren Schwellenwertes für Planungsleistungen im EU-Vergaberecht eingebracht.
Der Beauftragte für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung und Vorsitzende des Bayerischen Normenkontrollrats Walter Nussel MdL begrüßt die Entschließung: „Aus Sicht des Bürokratieabbaus ist das ein dringend notwendiger Schritt. Ich gehe davon aus, dass sich der Bund bei den EU-Institutionen nun für eine baldige Anpassung stark macht. Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist in der Praxis mit hohem Aufwand verbunden. Die zunehmende Zahl der auf europäischer Ebene ausschreibungspflichtigen Verfahren belastet Auftraggeber als auch Auftragnehmer unverhältnismäßig und steht in keiner angemessenen Relation zum grundsätzlich wünschenswerten Ziel der Binnenmarktöffnung für öffentliche Aufträge. In meiner Tätigkeit als Beauftragter werden seit Jahren berechtigte Klagen der Bieter und der öffentlichen Verwaltung an mich herangetragen, da die aufwändigen Ausschreibungsverfahren massive personelle, zeitliche und somit finanzielle Ressourcen aller Beteiligten binden. Es bedarf dringend einer an die Inflation gekoppelten Anhebung der EU-Schwellenwerte, um die Anzahl der Verfahren zu verringern und die Handlungsfähigkeit von Verwaltung und Wirtschaft weiterhin zu gewährleisten.“
Bei Runden Tischen tauscht sich der Beauftragte regelmäßig mit der Praxis zu Belastungen im Zusammenhang mit dem Vergaberecht aus und ist daher mit den Nöten vertraut.
Kritik an Auftragswertermittlung bei Planungsleistungen
Vergaberecht einfacher und anwenderfreundlicher gestalten
Trotz starkem Anstieg der Marktpreise für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, ist die Höhe der maßgeblichen EU-Schwellenwerte für die Vergabe dieser Leistungen seit 1994 nahezu unverändert geblieben. Inflationäre Entwicklungen finden bisher keine automatische Berücksichtigung.
Nussel weiter: „Statistiken zeigen, dass Beschaffungen aufgrund der Zahl der auf europäischer Ebene ausschreibungspflichtigen Verfahren zunehmend länger dauern. Die Erfahrung zeigt zudem, dass der avisierte Binnenmarkt häufig nicht in der gewünschten Form existent ist. Das steht dem entgegen, was die gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit dringend erfordern: ein schnelles, unbürokratisches Handeln.“
Durch die erwartete Streichung des § 3 Abs.7 S.2 VgV ist zudem aus bayerischer Sicht ein eigener höherer EU-Schwellenwert für Planungsleistungen notwendig: „Das Addieren aller Planungsleistungen für ein Bauvorhaben führt in Verbindung mit den sehr niedrigen Schwellenwerten dazu, dass auch bei kleineren Projekten etwa von Kommunen eine EU-weite Ausschreibung mit entsprechendem Aufwand und Zeitverlusten erforderlich wird. Kaum ein Ingenieurbüro wird sich aber in einem anderen Mitgliedstaat um die Planung einer kommunalen Turnhalle oder eines Kindergartens bewerben. Was de facto kaum Wirkung erzielt, verursacht aber enormen bürokratischen Aufwand und damit Kosten sowohl bei den Auftraggebern als auch bei den Auftragnehmern“, so Helmut Schütz, Mitglied des Bayerischen Normenkontrollrats und ehemaliger Amtschef des Bayerischen Bauministeriums.
Die Entschließung des Bundesrates hält der Bayerische Normenkontrollrat für einen wichtigen Schritt und hofft auf eine baldige Umsetzung durch Bund und EU.