Kinderbetreuung darf nicht an Bürokratie scheitern
Beauftragter für Bürokratieabbau will Kinderbetreuungseinrichtungen entlasten
23.05.2022
„Die Bildungspolitik ist die Sozialpolitik des 21. Jahrhunderts“ fasste Barbara Stamm als Ehrenvorsitzende des Caritas Verbandes für die Diözese Würzburg das Thema des Runden Tisches Kinderbetreuung und BayKiBiG zusammen.
Über Bildungsgerechtigkeit, Fachkräftemangel und den Förderdschungel wurde auf Einladung des Beauftragten für Bürokratieabbau MdL Walter Nussel in den Räumen der Caritas Diözese Würzburg engagiert diskutiert. Eines merkte man schnell: Kinderbetreuung ist den Teilnehmern eine Herzensangelegenheit. Die Bereitstellung qualitativ hochwertiger Kinderbetreuungsangebote fordert Träger, Kommunen und Staatsverwaltung gleichermaßen.
Der für 2026 anstehenden Ausweitung des Rechtsanspruches auf Betreuung für Grundschulkinder sehen Träger wie Staatsministerium mit Besorgnis entgegen. Zügig brauche es Klarheit, welche Betreuungsangebote den Anspruch erfüllen können, um den erforderlichen Ausbau voranbringen zu können. „Die Fachkräfte in den Einrichtungen müssen sich wieder voll und ganz dem widmen können, wofür sie eingestellt sind: die pädagogische Arbeit mit und für die Kinder. Ihre Kapazität darf nicht durch Verwaltungsaufgaben überbordend beansprucht werden“ so Nussel. Der Leitungs- und Verwaltungsbonus sei dabei ein erstes gutes Instrument, er appelliere jedoch auch an die Träger der Einrichtungen sich zur Entlastung der Einrichtungen in Verwaltungsgemeinschaften zusammenzuschließen.
Dass den bestehenden und kommenden Anforderungen der Kinderbetreuung nur gemeinsam begegnet werden kann, darin waren sich alle Anwesenden einig.
Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) ist die Grundlage für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege. Im BayKiBiG sind verbindliche Bildungs- und Erziehungsziele und Förderkriterien für eine kommunale und staatliche Förderung (kindbezogene Förderung, Investitionskostenbezuschussung) beschrieben.