Pflege- und Wohnqualitätsgesetz auf dem Prüfstand
Beauftragter für Bürokratieabbau lädt zum Praxis-Check Novellierung PfleWoqG ein
27.01.2023

Derzeit ist eine Novellierung des Bayerischen Gesetzes zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz – PfleWoqG) geplant.
Um die betroffenen Träger und Verbände frühzeitig in das Gesetzgebungsverfahren einzubinden, hat der Beauftragte für Bürokratieabbau zusammen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege den Patienten- und Pflegebeauftragten MdL Prof. Dr. Peter Bauer sowie Vertreterinnen und Vertreter des Caritasverbands, der Freien Wohlfahrtspflege, der Kommunalen Altenhilfe, des Bayerischen Städtetages, der Regierung von Oberbayern und des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienstleistungen (bpa) zu einem Praxis-Check eingeladen.
„Eine Gesprächsrunde ist praxisnäher als eine Ressortanhörung. Denn Probleme werden anhand von Beispielen aus der täglichen Praxis erörtert, bevor das Gesetz auf den Weg gebracht wird. Dies ist im Interesse aller“, so Nussel.
Ziel des Gesetzes ist es, die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen als Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Einrichtungen und sonstiger Wohnformen vor Beeinträchtigung zu schützen und die Selbstständigkeit, die Selbstbestimmung, die Selbstverantwortung sowie die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu wahren und zu fördern. Zudem dient es dazu, in stationären Einrichtungen und sonstigen Wohnformen eine dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Betreuung und Wohnqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner zu sichern.
Im Mittelpunkt der Diskussion standen der Grundsatz „Beratung vor Anordnung“, die Anzeigepflichten bei besonderen Ereignissen, die Konkretisierung des Anzeigeverfahrens und die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes.
Der Beauftragte gibt auf Grundlage des Gesprächs unter anderem folgende Empfehlung: Der Grundsatz „Beratung vor Anordnung“ sollte bestehen bleiben. Erst wenn die Beratung nicht greift, kommt eine Taskforce zum Einsatz, die als Interimsmanagement die Verwaltung der Einrichtung vorübergehend übernimmt, bis diese wieder ordnungsgemäß funktioniert. Dieser Vorschlag des Beauftragten für Bürokratieabbau fand breite Zustimmung. Anordnungen für Schließungen sollten nur erfolgen, wenn eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht. Nussel sicherte zu, sich hinsichtlich dieses Vorgehens um einen breiten politischen Konsens zu bemühen.
Der Beauftragte versprach auch, auf politischer Ebene für den Kompromiss zu werben, dass nicht anlassbezogene Prüfungen künftig vorab angekündigt werden. So könne gewährleistet werden, dass bei der Prüfung die führenden Mitarbeiter anwesend seien und die Abläufe nicht beeinträchtigt werden.
Da hinsichtlich der Gesetzesbegründung und Kommunikation der geplanten Änderungen bei den Einrichtungen teilweise noch Unklarheit bestand, sagte das Ministerium entsprechende Nachbesserungen bei den Begrifflichkeiten sowie bei der Anzeigepflicht eine enge Abstimmung mit dem Städte- und Landkreistag zu.
Nach der Landtagswahl plant Nussel eine weitere Gesprächsrunde, um die tatsächlichen Auswirkungen der Novellierung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetz auf die Praxis zu evaluieren.