Praxis-Check Gastgewerbe
07.10.2024
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der Beauftragte für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung Walter Nussel, MdL haben Anfang Oktober zu einem Praxis-Check im Gastgewerbe nach München geladen. Im Rahmen des Workshops haben sie mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Branche, der Dehoga Bayern, der IHK München/Oberbayern sowie den zuständigen Vollzugsbehörden bzw. Ministerien bürokratische Hemmnisse im Gastgewerbe aus den Bereichen Lebensmittelhygiene/Allergenkennzeichnung, Arbeits-/Gesundheitsschutz sowie Brandschutz und Elektrocheck identifiziert und Lösungsansätze für deren Reduzierung aufgezeigt.
Allergene, Kühlraum- bzw. Kühlschranktemperaturen, Arbeitszeiten, Hygieneschulungen des Personals, Reinigungspläne und vieles mehr – Gastronomen müssen zahlreiche Berichts- und Dokumentationspflichten erfüllen, um ihren Betrieb ordnungsgemäß zu führen. Diese bürokratischen Vorgaben kosten Geld und Zeit und belasten insbesondere kleinere Gastrobetriebe.
Dieter Janecek, Koordinator der Bundesregierung für Tourismus: „Angesichts der vielfältigen Belastungen für das Gastgewerbe müssen wir dringend Erleichterungen bei bürokratischen Pflichten schaffen. Dafür gibt es nicht nur auf gesetzlicher Ebene, sondern auch im Vollzug Stellschrauben. Ich freue mich, dass wir diese im Praxischeck Gastgewerbe gemeinsam mit dem Beauftragten für Bürokratieabbau des Freistaats Bayern und mithilfe der Praktikerinnen und Praktiker identifiziert haben und nun angehen. Allen Beteiligten danke ich herzlich für ihr Engagement.“
Neben Erleichterungen bei bürokratischen Pflichten bedarf es nach den Erkenntnissen des Praxis-Checks auch besserer Aufklärung über Art und Umfang der Dokumentationspflichten. Erforderlich sind einheitliche, nachvollziehbare und verlässliche Vorgaben, die sich auf das gesetzliche Mindestmaß beschränken. Denn die Betroffenen handeln im Zweifel überobligatorisch, um sich sicher gesetzestreu zu verhalten. Handlungsspielräume für Unternehmen, z.B. bei Prüfintervallen für Geräte, können zudem besser genutzt werden. Auch wurde deutlich, dass bestehende Unterstützungsangebote im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz, etwa durch die Berufsgenossenschaft, häufig nicht bekannt sind und breiter verankert werden müssen.
Walter Nussel, MdL, Beauftragter für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung: „Die Diskussion mit den Betrieben und den Überwachungsbehörden hat erneut deutlich gemacht, dass bereits durch eine entsprechende Aufklärung seitens der Behörden oder auch hilfreiche Handreichungen wie Merkblätter und Leitfäden den Betrieben die Umsetzung der bestehenden Vorschriften erleichtert werden kann. Wir werden prüfen, an welchen Stellen gesetzlicher Handlungsbedarf besteht und wie dieser umgesetzt werden kann.“
Im Nachgang des Workshops entwickeln die Beteiligten konkrete Handlungsempfehlungen, mit denen bestehende Spielräume bei der Umsetzung der europäischen wie auch der nationalen gesetzlichen Vorschriften stärker ausgeschöpft werden können, so z.B. durch einen risikobasierten Ansatz bei der Hygienedokumentation. Das BMWK wird gemeinsam mit dem Bayerischen Beauftragten für Bürokratieabbau die konkrete Umsetzung der erarbeiteten Empfehlungen nachhalten.