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Praxisnahe Kontrollen in Pflegeheimen

Praxisnahe Kontrollen in Pflegeheimen

Beauftragter für Bürokratieabbau erzielt Erfolg bei Novellierung des PfleWoqG.

Teilnehmerkreis beim Praxis-Check PfleWoqG
Beauftragter für Bürokratieabbau lädt zum Praxis-Check Novellierung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetz Bild: © Bettina Rother

Im Praxis-Check Novellierung des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG), zu dem der Beauftragte für Bürokratieabbau auf Bitten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) Ende Januar eingeladen hatte, regte MdL Walter Nussel an, am Grundsatz Beratung vor Anordnung festzuhalten. Bei bestimmten geringfügigeren Mängeln, z. B. in der Pflegedokumentation, solle der Beratungsansatz bestehen bleiben und keine Anordnung erfolgen müssen.

Diese Empfehlung wurde nun größtenteils im Rahmen der Ministerratsvorlage „Gesetz zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und des Gesundheitsdienstgesetzes (2. Durchgang)“ mit aufgenommen.

Der Gesetzentwurf sah zunächst vor, dass die FQA bei der Feststellung von Mängeln Anordnungen treffen „soll“. Zur Klarstellung, dass hierdurch keine Aufhebung der Beratungsfunktion einhergeht, wurde die Regelung in Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG-E entsprechend angepasst. Die FQA „kann“ nunmehr bei der Feststellung von Mängeln Anordnungen treffen. Im Gegenzug wurde ergänzt, dass bei erneuten und in Fortsetzung festgestellten sowie erheblichen Mängeln eine Anordnung getroffen werden „soll“.

Diese Abkehr im Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG-E von einer „Soll-Vorschrift“ hin zu einer „Kann-Vorschrift“ sowie die Anordnung bei erheblichen Mängeln, entspricht dem Vorschlag des Beauftragten für Bürokratieabbau, bei der Beratung verhältnismäßig abgestuft vorzugehen.

Um die tatsächlichen Auswirkungen der Novellierung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes auf die tägliche Praxis zu evaluieren, plant der Beauftragte nach der Landtagswahl eine weitere Gesprächsrunde.