Interview mit Albert Füracker
Albert Füracker ist Staatsminister im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat. Staatsminister Füracker wurde zum Thema Grundsteuerreform in Bayern interviewt.
der Finanzen und für Heimat Bild: ©
Was ist die Grundsteuer und wen betrifft sie?
Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Städte und Gemeinden. Die Grundsteuereinnahmen benötigen die Kommunen zur Erfüllung wichtiger öffentlicher Leistungen, wie zum Beispiel für Brandschutz, Infrastruktur oder kulturelle Einrichtungen. Diese Leistungen werden nicht oder nicht vollständig durch Gebühren bzw. Beiträge gedeckt. Sie kommen aber allen Grundstücken und damit auch allen Einwohnern zu Gute. Die endgültige Höhe der Grundsteuer bestimmen daher schlussendlich die Gemeinden per Hebesatz. Das Hebesatzrecht der Gemeinden ist verfassungsrechtlich garantiert. Die Grundsteuer betrifft somit alle: die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer direkt, aber indirekt auch Mieterinnen und Mieter über die Nebenkostenabrechnung.
Warum wird die Grundsteuer neu berechnet?
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer in ihrer heutigen Form für verfassungswidrig erklärt. Daher wurde der Gesetzgeber mit einer Neuregelung beauftragt. In einer Übergangszeit bis einschließlich 2024 darf das alte Recht weiterhin zur Anwendung kommen. Der Bund ist diesem Gesetzesauftrag mit seinem Grundsteuerreformgesetz aus dem Jahr 2019 nachgekommen. Beim neuen Bundesmodell erfolgt die künftige Bemessung anhand des Grundstückwerts und es erfordert daher eine Neubewertung sämtlicher Immobilien alle sieben Jahre. Bei steigenden Immobilienpreisen kommt es so automatisch und regelmäßig zu Steuererhöhungen – ohne Zutun oder politische Willensbildung der Gemeinde.
Welches Grundsteuer-Berechnungsmodell wendet Bayern an und warum?
Bayern hat sich für die Schaffung einer Länderöffnungsklausel stark gemacht – mit Erfolg! Die Länder haben dadurch auf dem Gebiet der Grundsteuer eine eigene Gesetzgebungskompetenz erhalten. Bayern hat diese Chance ergriffen und ein eigenes Bayerisches Grundsteuergesetz erlassen. Es basiert auf einem wertunabhängigen, transparenten und einfachen Flächenmodell. Die Grundsteuer im Freistaat wird ab 2025 ausschließlich anhand der Grundstücks- und Gebäudefläche sowie deren Nutzung ermittelt. Der in der Regel stetig steigende Wert eines Grundstücks spielt dagegen keine Rolle. Bayern vermeidet damit alle sieben Jahre „automatische Steuererhöhungen durch die Hintertür“ – und einen enormen Bürokratieaufwand.
Wie geht es weiter?
Welche Fristen sind zu beachten?
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Die Abgabe wird über „Mein Elster“ oder auch in Papierform ermöglicht. Die Bayerische Grundsteuererklärung benötigt lediglich wenige Angaben. Diese Angaben sind in der Regel ohnehin bekannt oder können leicht ermittelt werden.
Bayerns Finanzverwaltung stellt ein umfangreiches Informationsangebot zur Verfügung:
Bis Juni 2022 erhalten Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer entsprechende Informationsschreiben. Auch die Homepage www.grundsteuer.bayern.de bietet viele Informationen zum Erstellen der Steuererklärung. Zusätzlich gibt es einen Chatbot auf www.elster.de, eine eigene Hotline sowie eine umfangreiche neue Broschüre rund um die bayerische Grundsteuer. Im zweiten Halbjahr 2022 können wichtige Grundstücksangaben auch im BayernAtlas kostenlos online abgerufen werden. Die steuerberatenden Berufe können mit ihrer fachlichen Expertise zusätzlichen Rat geben. Mit der Neubewertung von rund 6 Millionen Grundstücken in Bayern steht uns allen eine Mammutaufgabe bevor. Zur Umsetzung ziehen wir jetzt alle an einem Strang: Steuerberatende Berufe, Finanzämter sowie Bürgerinnen und Bürger!