Interview mit Roland Krebs
Roland Krebs ist Referatsleiter und Verfahrensmanager ELSTER im Bayerischen Landesamt für Steuern (BayLfSt). Herr Krebs wurde beim Praxis-Check Grundsteuer Bayern im Bayerischen Landtag zum Thema „Erklärungsabgabe bei Mein Elster“ interviewt.
Kann bei Mein ELSTER auch die Grundsteuererklärung in Bayern abgegeben werden?
Wie auch jede andere Steuererklärung kann die Grundsteuererklärung über Mein ELSTER abgegeben werden. Ab dem 1. Juli diesen Jahres ist die Erklärung unter www.elster.de zu finden.
Welche Voraussetzungen sind für eine elektronische Grundsteuererklärung erforderlich?
Um eine Grundsteuererklärung bei Mein ELSTER abgeben zu können, müssen Bürgerinnen und Bürger unter www.elster.de ein Benutzerkonto anlegen. Die Aktivierungsdaten für die Freischaltung des Benutzerkontos schickt das Finanzamt zu. Dies kann bis zu 2 Wochen dauern. Nach Eingabe der Aktivierungsdaten wird eine Zertifikatsdatei zum Download bereitgestellt. Mit der Zertifikatsdatei erfolgt das Login.
Rund 13 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sind bereits bei ELSTER registriert. Bei der Einkommenssteuer liegt die elektronische Abgabequote bei ca. 80 %. Wir hoffen, bei der Grundsteuererklärung diese Quote ebenfalls zu erreichen. Verfügt man bereits über ein Benutzerkonto, kann dieses auch für die Grundsteuererklärung genutzt werden. Eine erneute Registrierung ist nicht erforderlich.
Wie funktioniert die Erklärungsabgabe bei Mein ELSTER?
Ab dem 1. Juli 2022 stehen die elektronischen Formulare für die Grundsteuer im Internet zur Verfügung. Nach dem Login im Benutzerkonto werden dem Nutzenden auf der Startseite die Formulare für alle Bundesländer angezeigt. Dabei ist nicht die Ansässigkeit des Nutzers, sondern die Lage des Grundstücks entscheidend.
Nach der Auswahl der Formulare werden allgemeine Hinweise zur Grundsteuer gegeben und auf das bereitgestellte Unterstützungs- und Informationsangebot der Steuerverwaltung verwiesen. Anschließend wird der Nutzende Schritt für Schritt durch das System und die erforderlichen Angaben geführt.
Zunächst sind die zutreffenden Anlagen auszuwählen. Es werden Anlagen für das Grundvermögen, z.B. eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus, und den land- und fortwirtschaftlichen Betrieb bereitgestellt. Sollte dem Nutzer nicht klar sein, welche Anlagen benötigt werden, stehen direkt bei ELSTER eingebettete Hilfefelder mit Erläuterungen zur Verfügung. Im Weiteren ist die Eingabe des Aktenzeichens erforderlich. Für die erforderlichen Angaben zu Grund und Boden des Liegenschaftskatasters wird ein Link zum BayernAtlas bereitgestellt. Insbesondere für die Angaben zur Wohnfläche bietet ELSTER detaillierte Hilfehinweise ergänzt durch Videos und Infografiken. Eingabefehler werden durch Plausibilitätsprüfungen automatisiert angezeigt.
Sind alle Angaben vollständig eingetragen, können diese nochmals überprüft und dann mit einem Klick an die Steuerverwaltung übermittelt werden. Im Benutzerkonto werden alle übermittelten Formulare inklusive Übertragungsprotokoll in einer Übersicht.