Planfeststellungsverfahren – einfach erklärt
Was ist ein Planfeststellungsverfahren und wie läuft dieses ab?
Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes förmliches Verwaltungsverfahren, in dem über die Zulässigkeit eines geplanten Vorhabens entschieden wird.
Ein solches Verfahren muss durchgeführt werden, wenn es der Gesetzgeber vorgeschrieben hat – z.B. im Straßenrecht, im Eisenbahn- oder Energierecht, im Abfall- oder im Wasserrecht. In der Regel handelt es sich dabei um raumbedeutsame und im öffentlichen Interesse liegende Projekte. Solche (Groß-)Vorhaben berühren eine Fülle von öffentlichen und privaten Belangen. Diese können sinnvollerweise nur durch ein einziges – bei einer Behörde durchgeführtes – Verfahren bewältigt werden.
Wer ist an einem Planfeststellungsverfahren beteiligt?
An einem Planfeststellungsverfahren sind der Vorhabenträger, die Anhörungsbehörde, die Planfeststellungsbehörde, die Öffentlichkeit und die Gemeinden beteiligt. Daneben werden diejenigen Stellen einbezogen, die fachlich betroffen sind. Welche konkreten Stellen zu beteiligen sind, ist von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich.
Wie läuft ein Planfeststellungsverfahren ab?
Das Planfeststellungsverfahren kann grob unterteilt werden in das Anhörungsverfahren und eine „Entscheidungsphase“.
Auf den Antrag des Vorhabenträgers hin folgt ein Anhörungsverfahren, in dessen Rahmen Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt ist, zur Stellungnahme aufgefordert werden. Außerdem sind die Unterlagen in den voraussichtlich betroffenen Gemeinden für die Dauer eines Monats auszulegen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann danach innerhalb von zwei Wochen Einwendungen vorbringen. Diese werden im Anschluss, im Rahmen eines Termins, mit den Beteiligten erörtert (sog. Erörterungstermin).
Auf Grundlage ihrer Erkenntnisse prüft die Planfeststellungsbehörde dann, ob für das Vorhaben „ein überwiegendes öffentliches Interesse“ besteht.
Wenn ja, wird das Vorhaben mit dem Planfeststellungsbeschluss genehmigt.
Warum dauert ein Planfeststellungsverfahren so lange?
Große (Infrastruktur-)Projekte für die Allgemeinheit begründen oft große Betroffenheiten für Einzelne.
Das Verfahren ist dementsprechend umfangreich und zeitintensiv: Die Prüfung aller Belange und Betroffenheiten – oft sind es mehrere Tausend – und deren Abwägung nimmt viel Zeit in Anspruch. Daneben sind die aufgeworfenen rechtlichen Probleme sehr komplex. Der Abstimmungsbedarf mit den unterschiedlichen Fachstellen ist hoch.
Wird dann nach dem Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses der Klageweg beschritten, verzögert sich die Umsetzung des Vorhabens nochmals – selbst wenn die Klagen abgewiesen werden.
Was ist der Vorteil eines Planfeststellungsverfahrens?
In der Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens, einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen, festgestellt. Neben dem Planfeststellungsbeschluss sind also keine anderen behördlichen Entscheidungen erforderlich. Dies wird auch als „Konzentrationswirkung“ bezeichnet.
Über privatrechtliche Fragen – etwa den Grundstückserwerb – wird in der Planfeststellung jedoch nicht entschieden.
Wie kann man sich als Betroffener gegen einen Planfeststellungsbeschluss wehren?
Wichtig ist, seine Betroffenheiten bereits frühzeitig, im Rahmen des Anhörungsverfahrens (s.o.), einzubringen. So können diese bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.
Gegen einen Planfeststellungsbeschluss kann ein Betroffener dann auch gerichtlich vorgehen.
In welchem Gesetz ist das Planfeststellungsverfahren geregelt?
Die relevanten Vorschriften sind über viele Gesetze verteilt.
Zentral sind die Verfahrensvorschriften in den Art. 72 ff. des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG). Diese sind für alle (bayerischen) Planfeststellungsverfahren von Bedeutung.
Daneben finden sich viele Regelungen in den Fachgesetzen, wie dem Straßen- oder Eisenbahnrecht, dem Energie-, dem Abfall- oder dem Wasserrecht.
Große (Infrastruktur-)Projekte betreffen uns alle. In Zeiten steigender Energiekosten ist z.B. der rasche Ausbau der Energienetze brisanter denn je.
Der Beauftragte für Bürokratieabbau MdL Walter Nussel setzt sich dafür ein, dass diese Verfahren so reibungslos wie möglich ablaufen können. Er bringt Gesetzgeber und Verfahrensbeteiligte (Vorhabensträger, Genehmigungsbehörde usw.) zusammen. Gemeinsam werden bestehende Probleme identifiziert, Hintergründe beleuchtet und Beschleunigungsmöglichkeiten eruiert. Die so gewonnenen Erkenntnisse tragen zum (raschen) Gelingen der Projekte bei. Denn gemeinsam geht es am besten!