Zentrale Informationsstelle Direktvermarktung
Direktvermarkter müssen die gesetzlichen Verpflichtungen kennen, sie richtig umsetzen und stets über den aktuellen Sachstand informiert sein. Für kleine Unternehmen mit geringer Personalausstattung sind diese Aufgaben aufgrund der Verteilung der Informationen auf verschiedene Stellen nur schwer umsetzbar. Fehlerhafte Umsetzungen, die z. B. durch Rückbau von baulichen Änderungen zur Erfüllung von Hygieneauflagen oder in Form von Strafzahlungen finanzielle Auswirkungen haben, könnten durch gezielte Informationsbereitstellung im Vorfeld vermieden werden.
Beim Praxis-Check Direktvermarktung, zu dem der Beauftragte für Bürokratieabbau MdL Walter Nussel auf den Betrieb Lampl eingeladen hat, wurde deutlich, dass direktvermarktende Betriebe nicht nur durch die große Anzahl an gesetzlichen Verpflichtungen aus unterschiedlichen Rechtsbereichen belastet sind. Auch die Vielzahl an Zuständigkeiten und Ansprechpartnern in den verschiedenen Ministerien bzw. deren nachgeordneten Behörden bereitet im Informationstransfer in die Praxis Schwierigkeiten.
Deshalb haben Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber und MdL Walter Nussel am 1. Oktober 2022 die Zentrale Informationsstelle für Anfragen zu gesetzlichen Verpflichtungen von Direktvermarktern eingerichtet und in die Geschäftsstelle des Beauftragten für Bürokratieabbau eingegliedert. Ziel der Projektstelle ist es, ein geeignetes Informations- und Beratungsangebot für Direktvermarkter zu schaffen.
Projektleiterin ist Kristina Hofmann, Referentin der Geschäftsstelle Bürokratieabbau.
Um den Informationsfluss zu den Direktvermarktern noch effizienter zu gestalten, wurde in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) die Studie „Direktvermarktung in der Bayerischen Landwirtschaft“ durch die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf (HSWT) initiiert. Kernstück der Studie ist eine Online-Umfrage bei Direktvermarktungsbetrieben und ihren Mitarbeitern, um zu eruieren, wie die Zentrale Informationsstelle die bayerischen Direktvermarkter am besten erreichen und zielgerichtet unterstützen kann. Die ersten Ergebnisse werden im Herbst 2023 vorgestellt.
Für eine zielgerichtete Zusammenarbeit bei den Belangen der Direktvermarkter und des kleinen Ernährungshandwerks wurde auf Einladung von MdL Walter Nussel die Interministerielle Arbeitsgruppe Direktvermarktung eingerichtet. Kristina Hofmann berichtet dort zu den aktuellen Anfragen aus der Praxis und erarbeitet gemeinsam mit den Ressorts Erleichterungs- und Verbesserungsmöglichkeiten.
Die Zentrale Informationsstelle ist bereits vielfältig bei Themen betreffend der Direktvermarktung aktiv, z.B. durch Einbringung von Änderungsanträgen bei den bayerischen Abgeordneten des Europäischen Parlaments zur Novellierung der Verpackungsrichtlinie (EU).