Wirtschaft bei elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entlasten
03.09.2024
Walter Nussel, MdL, Beauftragter für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung, will die bayerische Wirtschaft zum Thema elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) entlasten. Hierzu möchte er einen Antrag Bayerns im Bundesrat voranbringen, der sich am österreichischen Modell orientiert.
Das im Rahmen des Dritten Bürokratieentlastungsgesetzes am 1. Januar 2023 eingeführte Verfahren zur eAU belastet sowohl die kleinen und mittelständischen als auch die großen Unternehmen bei uns in Bayern und in ganz Deutschland massiv.
Anstelle der ursprünglichen Verpflichtung der Beschäftigten, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorzulegen, muss nunmehr der Arbeitgeber eine eAU elektronisch bei den gesetzlichen Krankenkassen abrufen (sog. Pull-Verfahren). Im Idealfall erfordert dies mindestens vier Arbeitstage und mehrere Arbeitsschritte seitens des Arbeitgebers.
Die Praxis kritisiert insbesondere, dass beim Abruf genaue Daten wie z. B. Beginn und Ende der attestierten Arbeitsunfähigkeit angegeben werden müssen, die nicht zwingend identisch mit dem Tag der ersten Krankmeldung durch den Arbeitnehmer seien. Wenn die Krankmeldung über den Monatswechsel besteht, wisse der Arbeitgeber außerdem nicht, inwieweit seine Beschäftigten nachweislich krankgemeldet waren. Dies erschwere zusätzlich auch die Lohnabrechnungen. Hinzukommen teilweise technische Probleme etc.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass der allgemeine Betriebsablauf der Unternehmen durch das Verfahren der eAU erheblich gestört wird. Aus Berlin wurde gesagt, dass der Wirtschaft durch dieses Verfahren kein Erfüllungsaufwand entstehe, sondern vielmehr die Wirtschaft mit mehreren Millionen Euro entlastet werde. Leider ist nun aber genau das Gegenteil der Fall.
Nussel hat hierzu bereits Besprechungen mit der vbw (Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft), einzelnen Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns und den zuständigen Ministerien in Bayern geführt sowie Arbeitgeberumfragen aus verschiedenen Branchen ausgewertet. Das Bild war überall identisch: Das Verfahren zur eAU führt in der Praxis zu einem nicht verantwortbaren Mehraufwand und zu zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft.
Beispielhaft einige Zitate aus den Rückmeldungen der Arbeitgeber:
„Die derzeitige Lösung stellt eine mutwillige Digitalisierung dar, die nicht zu einer Vereinfachung des Systems, sondern zu Chaos führt und nicht schlechter geplant und umgesetzt hätte werden können.“
„Wer kommt auf solche komplizierten Abwicklungen, und wer erlaubt, solche Schnapsideen umzusetzen.“
„Für alle die noch nie selbstständig waren: Lassen Sie es bleiben, Sie bekommen vielleicht ein großes Magengeschwür.“
Walter Nussel, MdL: „Solche Aussagen machen mich sehr bedrückt und stellen insgesamt den Ernst der Lage dar, die unnötige Bürokratie verursacht.“
Ein Blick zu unseren Nachbarn zeigt, dass gerade das Thema eAU auch unbürokratisch gelöst werden kann. In Österreich etwa registriert sich der Arbeitgeber ganz einfach auf dem sog. ELDA Portal. Mit der Registrierung nimmt er am automatisierten Verfahren teil. Damit erhält der Arbeitgeber automatisch aktuell gespeicherte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen seiner Beschäftigten zugestellt.
Der Beauftragte für Bürokratieabbau: „Ich stelle mir persönlich die Frage, wieso funktioniert das System in Österreich, aber bei uns nicht. Hier ist Handlungsbedarf dringend von Nöten. Ich habe deshalb die Bayerische Staatsregierung gebeten, den Weg für einen Antrag Bayerns im Bundesrat zum Thema eAU zu bereiten, bei dem wir uns am österreichischen Modell orientieren. Für alle Arbeitgeber wäre es eine große Entlastung, wenn dies in Berlin schnellstmöglich umgesetzt und dadurch endlich Bürokratie abgebaut werden könnte.“
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 8. Oktober 2024 einem Gesetzesantrag des Freistaats Bayern im Bundesrat zur Änderung des 4. Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) und des Entgeltfortzahlungsgesetzes zugestimmt. Ziel der Bundesratsinitiative ist die Entbürokratisierung des Verfahrens der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAUB).