Arbeit und Soziales
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Informationen zur Handhabung der Bescheinigung A 1 bei kurzfristig anberaumten und kurzzeitigen Tätigkeiten im EU-Ausland, den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz entnehmen Sie bitten dem Merkblatt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus Juni 2019.